Statische Inhalte
Impressum
Impressum:
Slotracerz und Simracerz e.V. im ADAC
Dresdner Str. 77
01809 Heidenau
Telefon: 0170 9041999
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Gemeinschaftlich vertretungsberechtigter Vorstand:
Vorstandsvorsitzender: | René Köhler |
2. Vorsitzender und Spartenleiter Slotracing: | Alexander Hluchy |
Schatzmeister: | Stefan Eberth |
Erweiterter Vorstand:
Spartenleiter Simracing | Erik Thomas |
Jugendleiter | Jamie Hluchy |
Jugendleiter | Benedikt Hanke |
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: VR 9776
Finanzamt: Pirna
Steuernummer: 210 / 143 / 14609
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
René Köhler
Buchenallee 12
01809 Dohna
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Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutzrechts der Europäischen Union (EU) verarbeitet. Die nachfolgenden Vorschriften informieren Sie neben den Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen auch über Ihre Rechte und den Verantwortlichen für Ihre Datenverarbeitung. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf unsere Websites. Falls Sie über Links auf unseren Seiten auf andere Seiten weitergeleitet werden, informieren Sie sich bitte dort über den jeweiligen Umgang mit Ihren Daten.
§2 Kontaktaufnahme
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- b) Sollten wir Ihre Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiten, ist Art. 6 Abs. 1b) DSGVO die Rechtsgrundlage.
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Hostinganbieter, Versanddienstleister bei Direktwerbung
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(6) Widerrufsrecht
Sie haben im Fall der Verarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
§3 Kommentare
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§4 Informationen über Cookies
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§5 Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte uns gegenüber zu:
1. Auskunftsrecht
Sie können von uns eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von uns über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch uns oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
2. Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung uns gegenüber, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Wir müssen die Berichtigung unverzüglich vornehmen.
3.Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) wenn wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die uns zustehenden berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von uns unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
4. Recht auf Löschung
a) Löschungspflicht
Sie können von uns verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem wir unterliegen.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
b) Information an Dritte
Haben wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
c) Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem wir unterliegen, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
5. Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung uns gegenüber geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht uns gegenüber das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
6. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.
7. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die Sie betreffenden personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren.
10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
René Köhler
Buchenallee 12
01809 Dohna
Telefon: 0170 9041999
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Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten:
Buchenallee 12
01809 Dohna
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- Details
- Geschrieben von Sven Teinze
- Kategorie: Statische Inhalte
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Vorstand
Der Vorstand des Vereins SLOTRACERZ e.V. wird gebildet durch:
1. Vorsitzender
René Köhler
Buchenallee 12
01809 Dohna
2. Vorsitzender
Oliver Kulz
Dippoldiswalder Str. 13a
01809 Dohna
Kassenwart
Stefan Eberth
Am Ziegenrücken 2
01809 Dohna
Der Vorstand ist auch per E-Mail unter der Adresse vorstand(a)slotracerz.de erreichbar.
Satzung
Satzung des Vereins SLOTRACERZ Dohna
§ 1 Name, Sitz
1. | Der Verein führt den Namen SLOTRACERZ Dohna. |
2. | Er hat seinen Sitz in Dohna. |
§ 2 Rechtsform, Geschäftsjahr
1. | Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen werden. Nach Eintragung ins Vereinsregister führt er den Zusatz "e.V.". |
2. | Das Geschäftsjahr des Vereins ist mit dem Kalenderjahr identisch. |
§ 3 Vereinszweck
1. | Der SLOTRACERZ Dohna e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |
2. | Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Modellsports. |
3. | Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung einer Sportanlage, durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen in der Sportart Modellrennsport. Der Verein fördert den Jugend-, Erwachsenen- und Seniorensport. Die Vereinsmitglieder sind berechtigt am regelmäßigen Training, an Wettkämpfen und Meisterschaften teilzunehmen. |
4. | Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
5. | Die Organe des Vereins, §10 (Organe des Vereins) dieser Satzung, üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. |
6. | Mittel des Vereins dürfen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältmäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. |
7. | Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. |
§ 4 Mitgliedschaft
1. | Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig. |
2. | Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheiden nach Vorliegen eines schriftlichen Antrags die den Verein vertretenden Vorstände. Gegen die ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats Beschwerde zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. |
3. | Die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft am Bankeinzugsverfahren teilnimmt und dazu das Formblatt Mitgliedsantrag und Einzugsermächtigung unterschreibt. |
4. | Im Verein gibt es folgende Mitgliedsarten: |
a. | Gründungsmitglieder sind diejenigen Mitglieder, die den Verein gegründet, die Satzung des Vereins verabschiedet und bei seiner Gründung unterschrieben haben. Die Gründungsmitglieder haben Sonderrechte, die in dieser Satzung unter § 9 (Sonderrechte der Gründungsmitglieder) näher bezeichnet sind. Diese Sonderrechte können den Gründungsmitgliedern nicht entzogen werden, auch nicht durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung. | |
b. | Vollmitglieder können natürliche Personen sein, die aktiv am Sportbetrieb des Vereins teilnehmen. | |
c. | Fördermitglieder können natürliche Personen sein, die temporär oder dauerhaft nicht aktiv am Sportbetrieb teilnehmen. Durch die Fördermitgliedschaft wird der Verein unterstützt. Die Vereinszugehörigkeit bleibt aufrecht erhalten. | |
d. | Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Behörden, Stiftungen etc. sein. Die außerordentliche Mitgliedschaft beinhaltet das Recht für bis zu zwei natürliche Personen, an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die teilnehmenden Personen werden im Aufnahmeantrag namentlich genannt. | |
e. | Ehrenmitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. |
§ 5 Mitgliedsbeitrag
1. | Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Erhoben werden: |
a. | ein Aufnahmebeitrag bei der Aufnahme in den Verein | |
b. | 12 Monatsbeiträge |
2. | Die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung durch die Beitragssatzung. |
3. | Die Beitragshöhe soll nach Mitgliedergruppen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, unterschiedlich festgesetzt werden. |
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1. | Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss, Tod oder Löschung des Vereins. |
2. | Die Mitglieder des Vereins sind zum Austritt berechtigt. Der Austritt eines Mitgliedes ist zum Quartalsende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von 1 (einem) Monat. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. |
§ 7 Ausschluss
1. | Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Ein Vereinsmitglied kann insbesondere mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Ziele und Interessen oder die Mitgliedspflichten des Vereins schwer verstoßen hat oder mit dem Beitrag im Rückstand bleibt. |
2. | Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung über den Ausschluss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Ausschlussentscheidung muss begründet werden. |
§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. | Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und an allen Veranstaltungen teilzunehmen. |
2. | Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern und alles zu unterlassen, was das Ansehen des Vereins gefährden könnte. Den Anordnungen der Vereinsorgane ist Folge zu leisten. |
3. | Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, den weiteren Ordnungen und Regeln des Vereins sowie den Beschlüssen der Organe des Vereins zu verhalten. Die Mitglieder sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet. |
4. | Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die für die Satzung und Ordnungen relevant sein können, sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. |
5. | Die Mitglieder sind verpflichtet sich in gemeinnützige Arbeit des Vereins mit mind. 40 (vierzig) Stunden im Jahr einzubringen und so die Arbeit und des Vorstandes zu unterstützen. Der Vorstand kann bei Bedarf einen Nachweis der Tätigkeiten verlangen. |
§ 9 Sonderrechte der Gründungsmitglieder
Die Gründungsmitglieder genießen die nachfolgenden Sonderrechte: |
1.. | Gründungsmitglieder sind stimmberechtigte Beisitzer im Vorstand, wenn sie kein sonstiges Vorstandsamt bekleiden. |
2. | Gründungsmitglieder können Beschlüssen der Organe mit der Folge der Unwirksamkeit des Beschlusses widersprechen. Sie können durch einfache Mehrheit der Gründungsmitglieder überstimmt werden. |
§ 10 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind: |
1. | die Mitgliederversammlung |
2. | der Vorstand |
3. | die Ausschüsse. |
Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane beschließen. |
§ 11 Mitgliederversammlung
1. | Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an. |
2. | Die Einberufung der Mitgliederversammlung geschieht durch den Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Kalenderjahr, vorzugsweise im ersten Quartal einzuberufen. Die Einberufung erfolgt auch, wenn ein dringendes Vereinsinteresse dies erfordert oder mindestens 10 % der Mitglieder einen entsprechenden Antrag an den Vorstand stellen. |
3. | Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand und geschieht durch E-Mail. Mitglieder erhalten dazu ein E-Mail-Konto unter der Domain des Vereins. Die Mitglieder sind verpflichtet den Erhalt der Ladung unverzüglich durch Empfangsbekenntnis per E-Mail zu bestätigen. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens zwei und höchstens vier Wochen liegen. Mit der schriftlichen Einberufung der Mitgliederversammlung sind die Themen der Tagesordnung darzustellen. Anträge auf Satzungsänderungen müssen bei der Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich mitgeteilt werden. |
§ 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. | Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie bestimmt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. |
2. | Beschlüsse werden, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als zugestimmt. |
3. | Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen und bei Beschlüssen über die Auflösung des Vereins sind abweichend von 2. - 2/3 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich. |
4. | Stimmen neuer Mitglieder werden bis zur Vollendung des ersten Jahres Ihrer Mitgliedschaft als Enthaltung gezählt. |
§ 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. | Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen worden sind. |
2. | Die Mitgliederversammlung wählt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahl findet geheim mit Stimmzetteln statt, sofern nicht die Mitgliederversammlung im Einzelfall etwas anderes festlegt. |
3. | Die Mitgliederversammlung nimmt den jährlich vorzulegenden Geschäftsbericht des Vorstandes und den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfers entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung. |
4. | Die Mitgliederversammlung entscheidet über den vom Vorstand jährlich vorzulegenden Haushaltsplan des Vereins. |
5. | Die Mitgliederversammlung hat Satzungsänderungen und Vereinsauflösungen zu beschließen. |
6. | Der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstands schriftlich vorzulegen. Die Mitgliederversammlung bestellt einen Kassenprüfer. |
7. | Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere auch über |
a) | Aufnahme von Darlehen | |
b. | Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich | |
c. | Mitgliedsbeiträge |
§ 14 Der Vorstand
1. | Der Vorstand besteht aus: |
a. | dem Vorsitzenden | |
b. | dem 2. Vorsitzenden | |
c. | dem Kassenwart |
2. | Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt. |
3. | Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. |
4. | Die Mitgliedschaft im Vorstand endet durch Ablauf einer Wahlperiode, mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Verein, durch Abwahl oder Rücktritt. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an ein verbleibendes Vorstandsmitglied, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands durch den Vorsitzenden an alle Mitglieder zu richten. Scheiden Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, können die übrigen Vorstandsmitglieder ein Ersatzmitglied berufen, dass durch die nächste Mitgliederversammlung zu bestätigen ist. |
§ 15 Aufgabenbereich des Vorstandes
1. | Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung (einschließlich der Geschäfte der laufenden Verwaltung) und Vertretung des Vereins. |
2. | Die Vorstände führen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und erledigen die ihnen in Ihrem Bereich obliegenden Aufgaben in eigener Zuständigkeit. |
3. | Der Vorstand ordnet und überwacht die Angelegenheiten des Vereins und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen. |
4. | Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB. |
5. | Die Mitglieder des Vorstandes haben Gesamtvertretungsbefugnis. Der Verein wird durch mindestens 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten. |
6. | Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung verantwortlich. Er hat der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht über seine Arbeit vorzulegen. |
§ 16 Ehrenmitglieder
1. | Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können in der Mitgliederversammlung mit 2/3 (Zweidrittel) Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. |
2. | Ehrenmitglieder besitzen kein Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit. |
§ 17 Kassenprüfer
1. | Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer, der nicht dem Vorstand oder einem Ausschuss angehören soll. |
2. | Der Kassenprüfer darf weder dem Vorstand angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Kassenprüfer hat Zugang zu allen Buchungs- und Rechnungsunterlagen des Vereins. |
3. | Der Kassenprüfer hat die Kasse bzw. die Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. |
4. | Der Kassenprüfer erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters und des übrigen Vorstandes. |
§ 18 Protokolle
Die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. Im Protokoll sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und von zwei Vorständen zu unterschreiben. |
§ 19 Haftung
Für Schäden gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme am Sportbetrieb oder durch die Benutzung der übrigen Vereinseinrichtungen oder durch Anordnungen der Vereinsorgane entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die der Verein nach den Vorschriften des Zivilrechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. |
§ 20 Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens
1. | Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. |
2. | Im Falle der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren. Es sei denn die Mitgliederversammlung bestimmt etwas anderes. |
3. | Bei Auflösung des Vereins sowie beim Wegfall der steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecke, geht das gesamte verbleibende Vereinsvermögen nach Beendigung der Liquidation und soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an die Stadt Dohna über. Die Stadt Dohna soll den oben genannten Satzungszweck fortführen und dass verbleibende Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gleichartige gemeinnützige Zwecke verwenden. |
4. | Der Vermögensanfall bezieht sich nur auf das restliche, d.h. nach der Liquidation noch übrig gebliebene Vereinsvermögen. |
§ 21 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam, wird nicht die gesamte Satzung ungültig, sondern die einzelnen Vorschriften gelten fort. |
§ 22 In-Kraft-Treten
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form beschlossenen worden und damit in Kraft getreten. |
Dohna, den 17.10.2016
Die Satzung kannst du dir auch hier herunterladen.
Beiträge
Beitragsordnung des Vereins SLOTRACERZ Dohna
§ 1 Grundsatz
Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fas-sung. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur vom Vorstand des Vereins geändert werden. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. |
§ 2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. |
§ 3 Mitgliedsbeiträge
1. | Die Beiträge sind Jahresbeiträge, die zu 12 gleichen Teilen monatlich, jeweils zum 1. des Monats, im Voraus per Bankeinzugsverfahren zu entrichten sind. |
2. | Die Beitragshöhe gliedert sich nach folgenden Beitragsklassen: |
Beitrags-klasse | Mitgliedsart | Jahresbeitrag | Monatsbeitrag | |
1 | Gründungsmitglied | 240,00 € | 20,00 € | |
2 | Vollmitglied | 180,00 € | 15,00 € | |
3 | Vollmitglied ermäßigt | 96,00 € | 8,00 € | |
4 | Fördermitglied | 120,00 € | 10,00 € | |
5 | Fördermitglied ermäßigt | 60,00 € | 5,00 € | |
6 | Außerordentliche | 600,00 € | 50,00 € | |
7 | Ehrenmitglied | 0,00 € | 0,00 € |
3. | Ermäßigte Mitgliedsbeiträge gelten für folgende Personengruppen: |
a. | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | |
b. | Rentner | |
c. | Menschen mit Behinderung | |
d. | Schüler und Studenten, die eine ehrenamtliche Aufgabe im Verein übernehmen |
§ 4 Aufnahmebeitrag
1. | Der Aufnahmebeitrag beträgt einen Monatsbeitrag. |
2. | Die Beiträge werden fällig bei Aufnahme des Mitgliedes. |
§ 5 Zahlungsform
1. | Der Aufnahmebeitrag und die Mitgliedsbeiträge werden per Einzugsermächtigung, jeweils zum 1. Des Monats im Voraus eingezogen. Der Aufnahmebeitrag wird innerhalb von einer Woche nach Eintritt in den Verein, zusammen mit dem 1. Monatsbeitrag, ein-gezogen Die Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der fälligen Beiträge ist Voraus-setzung zur Aufnahme. Etwaige Änderungen der Bankverbindung hat das Mitglied dem Verein rechtzeitig mitzuteilen und diesem eine gültige Einzugsermächtigung zu erteilen. Kann der Einzug der fälligen Beiträge durch einen nicht vom Verein zu verantwortenden Umstand nicht erfolgen, werden dem Mitglied hierfür die entstandenen Kosten weiter berechnet. |
2. | Im Ausnahmefall kann der Mitgliedsbeitrag in bar beim Vorstand beglichen werden. Je Barzahlung fällt eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 2,50 € an. |
§ 6 Beitragsrückstand
1. | Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr zur Deckung des Aufwandes je Mahnung 2,50 €. |
2. | Im Falle eines Zahlungsrückstands erlischt die Berechtigung der Nutzung der Einrich-tungen des Vereins und die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins. |
3. | Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter. |
4. | Mahnungen werden per Email versandt. |
§ 7 Gebühren
Neben den Aufnahme- und Mitgliedsbeiträgen erhebt der Verein folgende Gebühren: |
Gebührenart | Gebühr | |
Startgebühr bei vereinsinternen Rennserien für Vereinsmitglieder | 0,00 € | |
Monatliche Startgebühr bei vereinsinternen Rennserien für Nichtmitglieder (Gäste) anderer Slotracing Clubs / Verein | 15,00 € | |
Monatliche Startgebühr bei vereinsinternen Rennserien für ermäßigte Nichtmitglieder (Gäste) anderer Slotracing Clubs / Vereine | 10,00 € | |
Startgebühr bei externen Rennserien und Sonderveranstaltungen für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder (Gäste) laut Ausschreibung Tageskarte für Nichtmitglieder (Gäste) | 10,00 € | |
Ermäßigte Tageskarte Nichtmitglieder (Gäste) | 5,00 € |
Kinder von Mitgliedern unter 10 Jahren dürfen die Einrichtungen des Vereins in Begleitung des Mitglieds, je nach Verfügbarkeit, kostenfrei nutzen. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist zu den vom Verein festgesetzten Öffnungszeiten möglich. |
§ 8 Umlagen
Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung. |
§ 9 Vereinskonto
Inhaber: | SLOTRACERZ Dohna e.V. |
Konto: | wird später bekannt gegeben |
Bank: | Ostsächsische Sparkasse Dresden |
IBAN: | DE47 8505 0300 0221 1213 31 |
BIC: | OSDDDE81XXX |
§ 10 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 17.10.2016 in Kraft. |
Dohna, den 17.10.2016
Die Beitragsordnung kannst du dir auch hier herunterladen.
Mitgliedsantrag
Die Mitgliedschaft kann aktuell nur schriftlich beantragt werden. Bitte ladet euch den Mitgliedsantrag hier herunter.
- Details
- Geschrieben von Sven Teinze
- Kategorie: Statische Inhalte
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Vom 27. - 29.09.2019
Auf dem Melkusring in Dohna
Anmeldung
Anmeldeformular:
Hallo Yountimer Racefans!
wir freuen uns, dass Ihr bei unserem 24h Youngtimer Endurance Race vom 27. bis 29.09.2019 in Dohna bei Dresden dabei sein wollt!
Meldebeginn ist der 08.10.2018 - 0:00 Uhr - Ende 31.10.2018 – 24:00 Uhr.
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, trotzdem der Hinweis:
Füllt das Formular bitte vollständig aus und beschäftigt Euch möglichst vorab mit dem Reglement, der Ausschreibung und dem Zeitplan.
Wir freuen uns auf ein tolles Rennen mit Euch :-)
Falls etwas mit dem Anmeldeformular oder den Dateien nicht funktioniert, schickt uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular oder eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Eure Slotracerz
Slotracerz Dohna e.V.
PS: Benötigt Ihr noch Karosserien, Fahrzeugteile, Farben oder Decals? Gern hilft Euch René hier weiter. Schreibt Ihm einfach eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Denkt aber bitte daran, dass sämtliche Teile nicht sofort nach Bestellung vorrätig sein können. Mit Lieferzeiten zwischen 2 und 4 Wochen ist zu rechnen.
Nach Eurer Anmeldung erhaltet Ihr alle weiteren Info´s noch einmal per Email, z.B. das Reglement, die Ausschreibung und den Zeitplan. Diese Informationen könnt Ihr auch über die oberen Reiter abrufen. Auch die teilnehmenden Teams werden wir hier veröffentlichen.
Ausschreibung
Ausschreibung:
Vorbild sind geschlossene, 4- und 2+2-sitzige GT Fahrzeuge aus Europa und Japan mit einigen Ausnahmen (siehe Fahrzeugliste) von Baujahr 1972 – 1991. Einzige Ausnahme 2-Sitzer Porsche 914. Fahrzeuge die nicht in der Fahrzeugliste enthalten sind, können mit der Rennleitung abgestimmt werden. Ausgeschlossen sind DTM Fahrzeuge und Gruppe 5.
- Wahl zu „Best of Show“
- Separate Sprintwertung
Allgemeine Informationen zum Rennablauf und weitergehende Bestimmungen
- Ein Team besteht aus mind. 3 und max. 4 Fahrern
- Es werden zum geregelten Training, Qualifikation und Rennen 4 Satz Reifen zugelassen. Die Räder müssen mit zur Abnahme gebracht werden und sind Bestandteil des Parc Fermé
- Gefahren wird im Slotmodus
- Frühstartüberwachung
- Klebeband zum Reifen abziehen wird vom Veranstalter gestellt. Eigene sind nicht zulässig.
- Die Teams besetzen die Einsetzerplätze anhand der Spur die sie gerade Fahren.
- Nach Ablauf der Fahrzeit gibt es eine 1:30min Pause in der die Teams ihr eigenes Auto umsetzen und mit einem Spuraufkleber versehen. d.h die Teams sind selbst für das korrekte Umsetzen ihrer Fahrzeuge verantwortlich
- Während der Umsetzphase dürfen die Schleifer gerichtet werden. KEINE Flüssigkeiten zulässig
- Das Rennen wird automatisch nach Ablauf der 1:30min gestartet.
- Während der Rennzeit ist das Oelen der Achs- und Motorlager zulässig (wenige Tropfen). Das „Fluten“ der Motore mit Oel ist VERBOTEN und zu einer Bestrafung nach Strafenkatalog.
- Nach Ausgewählten Durchgangswechsel´n gibt es eine 5min In dieser Zeit dürfen Motor, Schleifer oder beschädigte Fahrwerksteile getauscht und die Karosserie repariert werden. Ein komplettes wechseln von Fahrwerk oder Karosse ist nicht zulässig. Die Bodenfreiheit darf nicht verändert werden. Ebenso ist das Wechseln der Reifen nur während des laufenden Rennens zulässig!
- Während des gesamten Rennens gelten die Parc Fermé Bestimmungen.
***NEU***
- Ein einmaliger Wechsel der Karosserie (nach Bruch) ist generell unter Bahnspannung möglich. Der Ersatzdeckel muss dem Einsatzfahrzeug entsprechen und darf nur eine abweichende Startnummer besitzen. Getauschte Karosserien kommen in den Parc Fermé. Es gelten die Bestimmungen des Reglements.
- Die Chaostaste wird nur vom Rennleiter gedrückt
- Chaos wird nur gedrückt wenn.......
... mehr als 2 Fahrzeuge verunfallt sind.
... das Fahrzeug nicht schnell genug geborgen werden kann.
... ein Fahrzeug in der falschen Spur ist.
... oder der Einsetzer überfordert ist - Folgende Teile der Karosse müssen sich über die gesamte Renndistanz am Fahrzeug befinden:
…Felgeneinsätze, Seiten- und Frontscheibe, Heckspoiler. - Nicht repariert und wieder angebracht werden müssen:
… Lampengläser, Diffusoren und Spiegel.
Alle Maße und Gewichte gelten über die gesamte Renndistanz und können jederzeit kontrolliert werden. Bei Unkorrektheiten muss das Fahrzeug überarbeitet werden, so dass es wieder dem Reglement entspricht. Darüber hinaus gilt der Sportstrafenkatalog.
- Die Entscheidung über die Zulassung vor, während und nach dem Rennen eines Fahrzeuges liegt am Veranstaltungstag bei der Rennleitung.
- Das wechseln der Fahrer ist nach jedem Turn möglich. Ein Wechsel im laufenden Turn darf nur in Chaoszeiten durchgeführt werden und ist der Rennleitung Rechtzeitig anzuzeigen
- Rennleitung und Einsetzer sind autark und deren Entscheidungen unantastbar!
Parc Fermé
- Alle Fahrzeuge, Motoren und Räder sind nach der Abnahme im Parc Fermé zu „Parken“
- Jedes Team erhält eine beschriftete Box zur Aufbewahrung der Motoren und Räder
- Eine Entnahme aus dem Parc Fermé ist nur unter Beobachtung der Rennleitung erlaubt.
- Die Fahrzeuge werden vor dem Quali, Rennstart bzw. Gruppenwechsel (durch die Rennleitung) auf die Bahn aufgesetzt. Danach dürfen die Teams die Reifen mit Klebeband abziehen und die Schleifer richten. Spuraufkleber nicht vergessen! KEINE eigenen Flüssigkeiten zulässig!
- Nach Ablauf eines Turns werden die Fahrzeuge wieder der Rennleitung, zur Bewahrung im Parc Fermé, übergeben.
Regler / Stromversorgung
- Die Regelung der anliegenden Fahrspannung muss manuell per Hand durch den Fahrer erfolgen, eine automatische Bedienung des Geschwindigkeitsreglers ist nicht erlaubt
- Ein Regler darf nur die gelieferte Fahrspannung der zugewiesenen Fahrspur regeln. Die Erhöhung der Spannung zur Fahrspur ist verboten!
- Die Rennleitung behält sich vor, bei Notwendigkeit einzelne Regler zu prüfen
- Anschlüsse 4 mm Bananenstecker. Verteilerdosen sind verboten
Anmeldung
- Das Nenngeld beträgt 130 € pro Team
- Im Nenngeld sind 3 Motoren inbegriffen. Jedes Team zieht seinen Motor aus dem Pool selbst. Die Motoren müssen mit zur Abnahme gebracht werden und sind Bestandteil des Parc Fermé.
- Die Nennung ist ab 08.10.2018 über das Anmeldeformular (Klick) möglich
- Die Nennung ist erst nach Eingang des Startgeldes und nach Erreichen der Mindestfahreranzahl (3) verbindlich. Startgeld muss spätestens 4 Wochen nach Eingang der Nennung Überwiesen werden.
- Eine Anmahnung des Nenngeldes erfolgt nicht.
- Nach Ablauf der 4 Wochen kommen nicht verbindlich gemeldete Teams auf die Warteliste und ein Team aus der Warteliste bekommt seine Chance!
- Nennungen ab dem 12. Team kommen auf die Warteliste
- Teams rutschen automatisch ins Starter Feld sobald eine Anmeldung nicht erfolgreich, durch Überweisen des Geldes, bestätigt wurde.
- Nenngeld ist Reuegeld und wird auch im Falle eines Rückzuges der Nennung nicht zurückerstattet! Die genannten Fahrer sind bindend. Es können im Nachhinein max. 2 Fahrer aus dem Team ausgetauscht werden
Wichtig!
Die Teammitglieder und Fahrer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen alleine die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den von ihnen benutzten Fahrzeugen, Werkzeugen etc. verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffe gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden und irgendwelche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung ist jedem Team übergeben worden und wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
DSGVO
- Während der Veranstaltung werden Bild und Tonaufnahmen gemacht und können ggf. in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram usw. Verwendung finden.
- Mit betreten der Räumlichkeiten der Slotracerz Dohna e.V. erklärt ihr euch damit einverstanden.
Grundsätzlich gilt:
- Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Fahrzeugliste
Fahrzeugliste:
A | H | P |
Alfa Romeo | Honda Accord Honda S600+S800 | Porsche 911+914+924+928+944 |
Alfetta GTV | Honda Civic | |
Alfa Romeo | R | |
Audi 50/90 | J | Renault 5 Alpine |
Autobianchi A112 | Jaguar XJ-S | Renault 8 Gordini |
Alfasud GTA | Renault A110 | |
Audi Sport Quattro (nicht Urquattro) | L | |
Lada 2103/2105/2107 | S | |
B | Lancia Delta | Simca Rallye II+ III |
BMW 2002 runde Verbreiterung | Lotus Elan 2+ | Skoda 130 RS Talbot |
BMW 3,0 / 3,5 CSL (nicht den breiten Bausatz) | Subeam Lotus | |
BMW 320i E23 | M | |
BMW 5 er | Melkus RS1000 | T |
BMW 635 CSi | Mercedes 450 SLC | Toyota Celica 1600 GT |
BMW 850 i | Mini Cooper | Toyota Tercel |
Trabant 601 | ||
D | N | |
Datsun 240K GT | Nissan KPGC-10 GTR- Skyline | V |
Gr. 2 Datsun 160J oder 180J | NSU Prinz TT | Volvo 240 Turbo |
VW Golf I | ||
F | O | VW Corrado |
Fiat 500 | Opel Ascona A und B (400) | VW Käfer |
Fiat 128 Ralley | Opel Manta A und B (400) | VW Polo |
Ford Capri (nicht Gruppe 5 Version) | Opel Kadett C | VW Scirocco |
Ford Escort I+ II Rallye+ Rundstrecke | Opel GT | |
Ferrari 365 GTB (nur die Straßenversion ) | Opel Rekord / Commodore | Z |
Zastava 101 Renntourenwagen |
Reglement
Reglement:
Karosserie |
Erlaubt sind nur Karosserien aus Hartplastik, GFK oder Resine im Maßstab 1/24. Die Karosseriebreite darf 79 mm nicht überschreiten. Karossen dürfen ausgeschliffen werden. In der Draufsicht muss die Karosserie Räder, Leitkiel und Fahrwerk vollständig verdecken. Lexanscheiben sind erlaubt. Die Fahrzeuge sollten originalgetreu lackiert sein, oder aber einer zeitgemäßen Lackierung entsprechen. Mindestens 2 Startnummern. |
Inlet |
Der Fahrereinsatz muss dreidimensional sein inkl. eines separaten Fahrerkopfs aus Kunststoff/Resine. Full Scale Innenräume können verbaut werden, sind aber nicht Pflicht! |
Chassis |
In Material, Form und Ausführung freigestellt. Heckfederung ist nicht erlaubt! |
Motor |
Ausschließlich Fox 10 |
Getriebe |
Das Getriebe ist in Material und Übersetzung freigestellt. Empfohlen werden Motorritzel aus Messing. |
Achsen / Räder |
3mm Stahlachsen aus Vollmaterial. Spurweite vorn wie hinten maximal 74 mm. Vorderräder: Mindestens 5 mm Auflagefläche. Reifen VA: Vollgummi, Hartgummi, Moosgummi. Versiegelung erlaubt Hinterräder: Max. 13 mm Breite Reifen HA: Moosgummi z.B. Procomp. Die Reifengröße sollte sich optisch an die Radkästen orientieren. Bei der Draufsicht auf das Auto dürfen die Reifen nicht über die Karosserie hinausstehen. |
Lager |
Offene Kugellager mit Bund, in Material und Ausführung freigestellt. |
Leitkiel und Schleifer |
Leitkiel Plastik, in der Ausführung freigestellt. Es ist nur 1 Leitkiel am Fahrzeug erlaubt. Schleifer freigestellt |
Bodenfreiheit |
Mindestens 1 mm vor, während und nach dem Rennen |
Beleuchtung |
Es dürfen sämtliche Zusatzbeleuchtungen diverser Hersteller auch Selbstbauten verwendet werden. Die Beleuchtung muss bei Spannungsausfall Nachleuchten (Blinklicht ist erlaubt). Die Spannungsversorgung ist nur über Bahnstrom erlaubt. |
Gewicht |
Das rennfertige Fahrzeug muss ein Mindestgewicht von 170 g aufweisen |
Teilnehmer
Gemeldete Teams:
Platz | Teamname | Fahrzeug | Fahrer 1 / Teamchef | Fahrer 2 | Fahrer 3 | Fahrer 4 |
1 | Le Mans Racer (D) |
Skoda 130 RS | Hans-Jörg Brandt | Rainer Taubert | Jan Krauß | Wolfgang Dittrich |
2 | Plastikquäler (D) |
Opel Manta, Opel GT oder Ford Capri |
Sebastian Nockemann | Stephan Bolz | Kai-Ole Stracke | Konstantin Müller |
3 | TEAMworx (D) |
Lancia Delta oder Jaguar XJ-S |
Stefan Brandt | René Köhler | Falk Reichbott | Paul-Louis Walther |
4 | Litzenflitzer (D) |
Opel Manta oder Audi Sport Quattro |
Oliver Kulz | Alexander Hluchy | Jamie Hluchy | Thomas Schuwardt |
5 | Wallachia Express (CZ) |
Skoda 130 RS | Tomáš Zedníček (Tomas Zednicek) |
Vít Zedníček (Vit Zednicek) |
Stanislav Němeček (Stanislav Nemecek) |
František Kačírek (Frantisek Kacirek) |
6 | Slotdesign-Racer (D) |
Ford Capri, Alpine 110, Mercedes 450 oder Skoda 130 RS |
Mario Kreim |
Fred Szyra |
steht noch nicht fest | steht noch nicht fest |
7 | Endurance Racing Munich Salzburg ERMS |
Ford Capri oder Opel Commodore |
Nicolas Karres | Walter Hollenburger |
Pepe Schnack |
wird noch bekannt gegegen |
8 | Grenzlandslot | Porsche 911, BMW 2002 oder Ford Capri | Hans Steininger | wird noch bekannt gegegen |
wird noch bekannt gegegen |
wird noch bekannt gegegen |
9 | Slot Tigers |
wird noch bekannt gegegen |
Alrik Luther |
Michael Wilke |
Fabian Luther |
Frank Schüler |
10 | Slotfighter | Porsche |
Lennart Grobe |
Marcel Mehnert |
Dieter Sommer |
wird noch bekannt gegegen |
11 | Werk & Nordland | BMW 635 CSI | Rüdiger Krieger | Andreas Scharmacher | Martin Behrend | Jörg Gleitsmann |
12 | Schlitzfräser | Porsche |
Thomas Resch |
Michael Niemas |
Michael Moers |
Ralph Seif |
Warteliste | Teamname | Fahrzeug | Fahrer 1 / Teamchef | Fahrer 2 | Fahrer 3 | Fahrer 4 |
1 | Lumpe Racing | wird noch bekannt gegegen |
Bernd Lumpe |
Kevin Lumpe |
Jenny Lumpe |
Wolfgang Luther |
2 | ||||||
3 | ||||||
4 | ||||||
5 |
Absage | ROWdy | Opel GT, Porsche 928 oder Ferrari 365 |
Dirk Woicke |
Guido Ahlenstorf |
wird noch bekannt gegegen |
wird noch bekannt gegegen |
Zeitplan
Zeitplan:
Freitag 27.09.2019 |
||
09:00 - 17:00 Uhr |
Freies Training
Wichtig!
|
|
17:00 - 20:00 Uhr |
Geregeltes Training mit Einsatzfahrzeug und Materialausgabe
|
|
|
Gruppe A |
Gruppe B |
17:15 – 17:30 Uhr |
Motorenausgabe |
|
17:45 – 18:00 Uhr |
Funktionstest |
|
18:30 – 19:00 Uhr |
Technische Abnahme |
|
19:00 Uhr |
Ende Training |
|
17:35 – 17:50 Uhr |
|
Motorenausgabe |
18:05 – 19:20 Uhr |
|
Funktionstest |
18:50 – 19:20 Uhr |
|
Technische Abnahme |
19:20 Uhr |
|
Ende geregeltes Training |
19:30 – 20:00 Uhr
|
Qualifikation
|
|
ca. 21:00 Uhr |
Ende des Trainingstages |
|
Ab ca. 21:00 |
Kürung des „Best of Show“ durch Mehrheitsbeschluss aller Teams. |
Samstag 28.09.2019 |
|
08:00 – 09:00 Uhr
|
Einfahren aller Spuren
Wichtig!
|
09:00 – 09:45 Uhr |
Einfahren aller Spuren
|
10:00 Uhr |
Gentlemen, start your engines! |
10:00 – 13:09 Uhr |
Start Tag 1 – Fahrzeit 30 min
|
13:20 – 16:29 Uhr |
Start Tag 1 – Fahrzeit 30 min
|
16:45 – 17:54 Uhr |
Start Dämmerung nach Regrouping – Fahrzeit 10 min (Sprintwertung)
|
18:00 – 19:09 Uhr |
Start Dämmerung nach Regrouping – Fahrzeit 10 min (Sprintwertung)
|
19:30 – 22:39 Uhr |
Start Nacht nach Regrouping – Fahrzeit 30 min
|
22:50 – 01:59 Uhr |
Start Nacht nach Regrouping – Fahrzeit 30 min
|
Sonntag 29.09.2019 |
|
02:20 – 05:59 Uhr |
Start Tag 2 nach Regrouping – Fahrzeit 35 min
|
06:10 – 09:49 Uhr |
Start Tag 2 nach Regrouping – Fahrzeit 35 min
|
ca. 10:00 Uhr |
Rennende |
ab 10:00 Uhr |
Endabname einiger Fahrzeuge ( zufällige Auswahl) |
ca. 11:00 Uhr |
Siegerehrung und Verabschiedung |
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- Geschrieben von Sven Teinze
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Allgemeines zur Bahn
Unsere 35m lange, 6-spurige Rennbahn aus Holz ist am 21.10.2017 offiziell vom Bürgermeister der Stadt Dohna Herrn Dr. Ralf Müller, Sepp Melkus und dem früheren Gewinner der Deutschen Meisterschaft und mehrfachen Vizemeister im Slotracing Mario Kreim feierlich eröffnet worden.
---> LINK zum Rennbericht der offiziellen Eröffnung des Melkusring
Allgemeines zu unseren Räumlichkeiten:
- 120 m² Bahnraum
- 20 m² Bastelwerkstatt
- 20 Bauplätze
- 5 Zeitenmonitore im Bahnraum und 2 in der Bastelwerkstatt
- Eigene Küche mit Backofen, Kühlschrank, Spülmaschine
- Getränke, Kaffee und Snacks immer verfügbar
- Bad mit Dusche
Allgemeines zu unserer Holzbahn:
- Analoge Holzbahn
- Streckenlänge: 35,2m
- 6 Spuren (1-rot, 2-weiß, 3-grün, 4-orange, 5-blau, 6-gelb)
- beleuchteter Parc Fermé für > 40 Fahrzeuge
- 7m lange Start-Ziel-Gerade mit ca. 7% Gefälle
- 130° Kurve nach Start-Ziel
- 4m langer Tunnel
- zuziehender Kreisel
- Unser SachsenS
- 3m lange Gegengerade
- schnelle Links- Doppelrechtskombi und Lastwechsel
- Bepfe Zeitmessung
- 3 Zusatzeinspeisungen
- Bahnstromabschaltung
- Chaosschaltung
- 6 x 5A regelbare Labornetzteile 0-30V
- Details
- Geschrieben von Sven Teinze
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